Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spark Software Engineering GmbH (Sparkteams)

Stand: 24.01.2022

Allgemeines

Aufträge von Sparkteams werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

Leistungen von Sparkteams

  1. Die Tätigkeit von Sparkteams besteht – falls nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.

  2. Sparkteams ist verpflichtet, das Beratungsvorhaben auf der Grundlage des vereinbarten Auftrags in eigener finanzieller, technischer und personeller Verantwortung durchzuführen.

  3. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von Sparkteams empfohlenen oder mit Sparkteams abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn Sparkteams die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

  4. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Sparkteams zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem in Textform erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Sparkteams den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Erweiterung des Auftrags an Sparkteams auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit in Textform anfordert oder aber entgegennimmt.

  5. Der Auftraggeber und Sparkteams vereinbaren ausdrücklich, dass die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial als vollständig und richtig zugrunde gelegt werden und ausschließlich der Auftraggeber für die Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich ist. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Sparkteams ausdrücklich nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Sparkteams Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen. Auch in diesen Fällen wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich vom Auftraggeber verantwortet. Sparkteams ist auch in diesen Fällen ausdrücklich nicht zur Überprüfung der bereitgestellten Informationen verpflichtet.

  6. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Sparkteams ist hierzu weder berechtigt noch aus fachlicher Sicht in der Lage.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, außerordentliche Kündigung durch Sparkteams

  1. Der Auftraggeber stellt Sparkteams die zur Tätigkeitsdurchführung erforderlichen Materialien und Daten rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

  2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Sparkteams die ihm obliegende Mitwirkung nicht oder nicht vollständig, ist Sparkteams nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Sparkteams dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

Nutzungslizenzen bei Digital-Produkten

  1. Jegliche Materialien, Download-Produkte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält zu jedem bei Sparkteams erworbenen Download-Produkt eine einfache Nutzungslizenz, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
  2. Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Download-Produkts durch den Auftraggeber auf einem Computer bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken und für den internen Gebrauch zu vervielfältigen..
  3. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
  4. Die einfache Nutzungslizenz berechtigt den Auftraggeber ebenfalls, bereitgestellte Ton – und Videoaufnahmen während des bestehenden Auftragsverhältnisses uneingeschränkt wiederzugeben. Die Verbreitung der Ton- und Videoaufnahmen ist untersagt.

Rahmenbedingungen

  1. Im Rahmen von beim Auftraggeber durchgeführten Projekttreffen werden vom Auftraggeber entsprechende Arbeitsbedingungen für Sparkteams gestellt. Dies beinhaltet insbesondere das Stellen von Arbeitsräumen sowie Zugang zu kabelloses Internet und Elektrizität.
  2. Die Projektmitarbeiter von Sparkteams sind verpflichtet, alle im Rahmen des Projekts erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln und solche Kenntnisse und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.
  3. Sparkteams darf nach erfolgreichem Projektabschluss mit dem Namen, Logo des Auftraggebers und einer Projektbeschreibung im Rahmen seiner Außendarstellung werben. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Sparkteams an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Sparkteams.

Vergütung

  1. Die Leistungen von Sparkteams werden – sofern nicht im Einzelfall in Textform etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Sparkteams geltenden Preisen, zzgl. angemessenen Auslagen, Tagesspesen, Nebenkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten und projektbezogener Anschaffungen vergütet. Bei der mit Sparkteams vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
  2. Sparkteams ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
  3. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Sparkteams nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Sparkteams berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Sparkteams nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann Sparkteams dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  4. Die Rechnungen von Sparkteams werden ohne Abzüge mit Eingang beim Kunden fällig. Sie sind spätestens am 14. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Sparkteams angegebene Konto zu überweisen.
  5. Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es in diesem Fall nicht.

Spesen, Reisekosten und Auslagen

  1. Im Rahmen der Auftragsdurchführung werden Spesen und Reisekosten im Inland pauschal, im Ausland nach Aufwand, berechnet.
  2. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt die als Anlage zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügte Reisekostenregelung einschließlich der dort genannten Pauschalen.

Haftung

  1. Sparkteams haftet – außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungsbeschränkung.
  2. Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  3. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von durch Sparkteams empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Sparkteams die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  4. Die Haftung von Sparkteams entfällt insoweit, als der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sparkteams unverzüglich nach Kenntniserlangung über haftungsbegründende Umstände zu informieren.
  5. Mündliche Auskünfte oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Schlussvereinbarungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
  2. Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Karlsruhe. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

ANLAGE 1: Regelung der Reisekosten, Spesen und Auslagen

  1. Reisekostenpauschale Inland

    • Für jegliche Reisen zum Projektort im Inland werden pauschal EUR 0,3 pro Kilometer berechnet.
  2. Übernachtungspauschale Inland

    • Übernachtungspauschale im Inland (inkl. Spesen): EUR 120,00 / Übernachtung.
  3. Reisekosten Ausland

    • Reisekosten und Spesen für Reisen ins Ausland werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand berechnet.
    • Bei Nonstop-Flügen mit einer reinen Flugzeit von bis zu 5 h soll Economy-Class, bei Nonstop-Flügen mit einer Flugzeit von mehr als 5 h darf Business-Class geflogen werden, soweit nicht anders vereinbart.
  4. Übernachtungen Ausland

    • Übernachtungen im Ausland werden nach Aufwand berechnet.
    • Es werden jeweils die Kosten für ein Mittelklassehotel für Geschäftsreisende inklusive Frühstück nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Unterscheidet sich der Hotelstandard vor Ort maßgeblich vom mitteleuropäischen Standard, gilt der Standard, der dem mitteleuropäischen Mittelklassestandard am nächsten kommt.
  5. Sonstige Bestimmungen

    • Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt mit Rechnungstellung der Leistungen.
    • Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir die Fahrtkilometer zum Ort der Leistungserbringung von der Sparkteams Lokation des eingesetzten Mitarbeiters. Ein Anspruch auf Einsatz von Mitarbeitern aus der jeweils nächstgelegenen Lokation besteht nicht. Die Mitarbeiter werden nach Befähigung zur Leistungserbringung ausgewählt. Die Planung erfolgt für den Kunden optimiert, je nach Verfügbarkeit wird die nächstgelegene Lokation berücksichtigt.
    • Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

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